Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und findet mindestens einmal im Jahr statt. Teilnahme berechtigt sind alle Mitglieder des Vereins; stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und deren Vereinszugehörigkeit mindestens 4 volle Kalendermonate beträgt.